AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ingo Pannhausen IA4NET

Stand 01.01.2017

1 Allgemeines
a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Vermietungen, Beratungsleistungen, Online-Dienste, Auskünften und ähnlichem zwischen des Einzellunternehmen Ingo Pannhausen (im Folgenden IA4NET genannt) und ihren sämtlichen Geschäftspartnern sowie auf der Besteller- als auch auf der Liefererseite (im Folgenden Vertragspartner genannt).

b) Diese AGB sind für die Vertragsbeziehungen allein maßgebend, es sei denn, dass Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für IA4NET nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.

c) Sind unsere AGB dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Weiterhin liegen die AGB in den Geschäftsräumen von IA4NET  aus, und sind im Internet unter www.ia4net.de im Menüpunkt "AGB" einsehbar und auszudrucken.

d) IA4NET ist berechtigt, den Inhalt eines Vertrages mit Zustimmung des Vertragspartners zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von IA4NET für den Vertragspartner zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

e) IA4NET kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für diesen Fall das Recht der fristlosen Kündigung zu.

2 Zustandekommen von Inhalt und Vereinbarungen
a) Angebote von IA4NET sind freibleibend, sofern nicht schriftlich eine Bindefrist vermerkt ist.

b) Verträge kommen mit schriftlicher Bestätigung (Auftragsbestätigung oder durch ein von dem Vertragspartner unterzeichnetes Bestellformular) oder durch Ausführung, Lieferung/Rechnungsstellung durch IA4NET zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Änderungen am Vertrag, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch IA4NET, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.

c)  Sofern IA4NET ein individuelles Angebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Vertragspartners über sein derzeit genutztes EDV-System, über vom Vertragspartner beabsichtigte Hardware- bzw. Softwareerweiterungen und/oder fachlich funktionalen ASPekten. Der Vertragspartner trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Vertragspartner verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich abzugeben. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens IA4NET wirksam.

d)  Soweit der Vertragspartner den Vertrag mit IA4NET im Rahmen seines Handelsgewerbes als Kaufmann geschlossen hat, gilt darüber hinaus noch folgendes: Bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen dient das Bestellformular und/oder die Auftragsbestätigung dem Zweck, den Inhalt der Verhandlungen für die Vertragparteien verbindlich festzulegen. Das Vertragsverhältnis kommt daher bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen mit dem Inhalt der Bestellung und/oder der Auftragsbestätigung zustande, soweit der Vertragspartner der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.

e) Soweit IA4NET Waren Dritter vertreibt, gelten bezüglich der Systemvoraussetzungen und der Leistung der gelieferten Produkte die Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller. IA4NET übernimmt keine Garantie für die Funktions- bzw. Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck.

f) Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen der von IA4NET zu liefernden Produkte sind insoweit vorbehalten, als sie dem Vertragspartner nach billigem Ermessen zuzumuten sind. Werden Produkte nach Vertragsabschluss technisch verbessert, ist ein Anspruch auf Lieferung der bisherigen, nicht verbesserten Version ausgeschlossen. Ist dem Vertragspartner die Abnahme der technisch verbesserten Version aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht zuzumuten, kann er unter Ausschluss weiterer Rechte vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden. Ein Anspruch auf Lieferung neuer System- bzw. sonstiger Art oder Softwareversionen zu früher ausgelieferten Waren ist ausgeschlossen.

3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Lieferungen von Soft- und Hardware aller Art, Dienstleistungen aller Art
a) Die Preise von IA4NET sind Nettopreise ab Bad Breisig einschließlich der zugehörenden Originalverpackung, ohne Installation. Versand, Versandverpackung und Versicherungen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sofern dieser keine besondere Bestimmung getroffen hat, bestimmt IA4NET Versandart und Versicherungsumfang nach billigem Ermessen. Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern und Abgaben werden in zum Zeitpunkt der Lieferung geltender gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet.

b) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, wenn nicht im Einzelfall eine längere Frist schriftlich vereinbart wird. Bei Zielüberschreitung ist IA4NET berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Bundesbank-Diskontsatz, mindestens aber 6% jährlich zu berechnen und für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro zu erheben, sofern nicht im Einzelfall IA4NET einen wesentlich höheren oder der Vertragspartner einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Die Zinsen sind sofort fällig.

c) IA4NET nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem IA4NET über den Gegenwert verfügen kann.

d) Alle bei IA4NET eingehenden Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, wenn die Leistung zur Tilgung der Schuld nicht ausreicht. Eine andere Tilgung kann einseitig nicht bestimmt werden.

e) Der Vertragspartner kann gegenüber IA4NET nur mit Forderungen aufrechnen, die von IA4NET anerkannt und durch eine Gutschrift bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner außer in Fällen grober Vertragsverletzung nur aufgrund von Ansprüchen geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren und von IA4NET anerkannt und schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Soweit der Vertragspartner den Vertrag als Unternehmer geschlossen hat, kann er Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

3.2 Mietverträge für ASP-Leistungen (Application Service Providing) und Online-Dienste, Software-Miete, Domaingebühren, Wartungs- und Hotline-Vertragsgebühren
a) Die Miete ist jeweils monatlich im Voraus am Monatsersten fällig und wird am 1. Werktag des Monats per Lastschrift eingezogen.

b) Die Gebühren sind jeweils abhängig von der Vertragslaufzeit im Voraus für die Vertragsdauer fällig und werden zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift eingezogen.

c) Eine andere Art der Zahlung als per Lastschrift ist ausgeschlossen.

d) Eine monatliche Rechnung wird nicht erstellt. Den Buchungsbeleg für den Vertragspartner stellt das Bestellformular in Verbindung mit dem Lastschrifttext dar, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.

e) Die Vertragslaufzeit geht aus dem Bestellformular hervor. In der Regel beläuft sich die Vertragsdauer auf mindestens 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertraglaufzeit gekündigt wird. Bei Verträgen über Domains ergibt sich die Vertragslaufzeit aufgrund der Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabeorganisation.

f) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

g) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

h) IA4NET kann im Falle des Verzuges nach Mahnung ihre Leistungen bis zur Zahlung einstellen. Im Verzugsfall ist IA4NET berechtigt, die Zugänge und/oder ASP-Leistungen für den Vertragspartner, auch des Kunden des Vertragspartners, sofort zu sperren.

i) Der Vertragspartner ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die persönlichen Passwörter seiner Zugangskennung vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt IA4NET von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

j) IA4NET ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für Leistungen für Fremdgebühren (z.B. Domains, Datentransportleistungen, wie Transfervolumen u. ä.) maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Vertragspartners. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Wird die Zustimmung nicht erteilt, endet der Vertrag über die Bereitstellung dieser Leistungen.

k) IA4NET ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für die ausschließlich von IA4NET zur Verfügung gestellten Leistungen zu erhöhen. Einer Zustimmung durch den Vertragspartner bedarf es nicht. Übersteigt die Erhöhung Entgelte und/oder Gebühren um mehr als 10 Prozent des bisherigen Preises, so steht dem Vertragspartner das außerordentliche Kündigungsrecht zu.

l) Bei Rücklastschriften berechnet IA4NET die angefallenen Bankgebühren zuzüglich 10,- Euro Bearbeitungspauschale pro Lastschrift. Es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, oder dass er die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat.

m) IA4NET behält sich vor, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Gebühren vorzunehmen.

4 Versand und Gefahrenübergang, Lieferfristen
a) Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Geschäftsräume von IA4NET verlassen hat.

b) Lieferfristen sind unverbindlich und begründen keinerlei Rechte des Vertragspartners, sofern sie nicht von IA4NET ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet bzw. bestätigt werden. Werden unverbindliche Lieferfristen überschritten oder teilt IA4NET mit, dass diese nicht eingehalten werden können, kann der Vertragspartner verlangen, dass ihm nunmehr eine verbindliche Lieferfrist genannt wird.

c) IA4NET setzt alles daran, verbindliche Termine einzuhalten. Verzögert sich die Leistung dennoch aus Gründen, die IA4NET nicht zu vertreten hat, kann der Vertragspartner hieraus für sechs Wochen nach Ablauf der Lieferfrist keinerlei Rechte herleiten. Wird die Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten, kann der Vertragspartner nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens weiteren vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht, Verantwortung
a) Der Vertragspartner erhält von IA4NET für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Vertragspartner von IA4NET für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien), sowie Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen verknüpft sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

b) Der Vertragspartner verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Vertragspartner darf das Programm je Lizenz nur auf einem Rechner gleichzeitig nutzen.

c) Der Vertragspartner darf und soll Datensicherungen erstellen und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch elektronisch vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Vertragspartner darf weder Urheberrechtsvermerke von IA4NET oder anderen ändern oder entfernen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen oder umzuwandeln (Re-Assemblieren – Re-Kompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu vermarkten.

d) Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirkung einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen, die der Vertragspartner von IA4NET erhalten hat. Der Vertragspartner löscht alle gespeicherten Programme von seinen Computersystemen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Vertragspartners gegenüber IA4NET bestehen auch über eine Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

5.1 Urheberrechte beim Vertrag über die Entwicklung eines Internetauftritts
a) An geeigneter Stelle werden in der Website Hinweise auf die Urheberstellung von IA4NET aufgenommen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von IA4NET zu entfernen oder zu verändern.

b) Sämtliche Nutzungsrechte an der Website werden von IA4NET an den Vertragspartner übertragen. Der Vertragspartner erwirbt die Nutzungsrechte jedoch erst, wenn IA4NET dem Vertragspartner die Website übergeben hat, der Vertragspartner die Abnahme erklärt hat und das geschuldete Entgelt vollständig an IA4NET entrichtet wurde. Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung bleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei IA4NET.

5.2 Schutzrechte Dritter

a) Der Vertragspartner erklärt, dass sämtliche IA4NET für die Durchführung des Vertrages überlassenen Inhalte (wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, etc.), sowie die verwendeten Domains frei von Schutzrechten Dritter sind, oder dass der Vertragspartner berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung des Vertrages zu verwenden und insbesondere im Internet darzustellen und/oder zum Abruf für Dritte bereit zu stellen.

b) Sollten Dritte IA4NET wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Vertragspartner, IA4NET von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und IA4NET die Kosten zu ersetzen, die IA4NET wegen dieser möglichen Rechtsverletzung entstehen.

5.3 Verantwortung des Auftraggebers für die bereitgestellten Inhalte
a) Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Durchführung des Vertrages bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht in die Rechte Dritter eingreifen. Er trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass die bereitgestellten Inhalte nicht:

1. gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, pornographischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

2. Wettbewerbsverstöße beinhalten.

b) Der Vertragspartner trägt auch die alleinige Verantwortung dafür, wenn die von seiner Website ausgehenden Links (Hyperlinks, Deep-Links, etc.) auf Inhalte Dritter der unter a) 1. ,2., genannten Art verweisen.   

c) Der Vertragspartner trägt weiterhin die Verantwortung dafür, dass er befugt ist, von seiner Website mittels Link den Zugriff auf Inhalte Dritter zu ermöglichen.

d) Im Zweifel hat der Vertragspartner in Fragen, welche Punkt 5 betreffen, auf eigene Kosten rechtlichen Rat einzuholen. Erkennt IA4NET rechtswidrige Inhalte muss IA4NET diese zurückweisen.

6 Internetleistungen, Online-Dienste, Mietverträge für ASP-Lösungen, Domainverwaltung, Bereitstellung von Online-Diensten
6.1 Domainverwaltung
a) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (.de, .com, .net, .org, .biz etc.) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten auch die DENIC-Regis­trierungs­bedingungen und  die DENIC-Registrierungsrichtlinien.

b) Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains wird IA4NET im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. IA4NET hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. IA4NET übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

c) Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm bzw. für ihn zu beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzen. Von Ansprüchen Dritter sowie bei allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Registrierung bzw. Verwendung einer Domain durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners zustande kommen, stellt der Vertragspartner IA4NET, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains, sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Beteiligten frei.

6.2 Bereitstellung von Online-Diensten
a)  IA4NET gewährleistet eine durchschnittliche Erreichbarkeit in Höhe von ca. 99% für die von IA4NET selbst betriebenen Online-Serversysteme pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von IA4NET liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Hiervon sind auch Wartungsarbeiten ausgenommen, die IA4NET an den Servern vornehmen muss.

b) IA4NET kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, wenn die Sicherheit des Betriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet ist. Besonders die Vermeidung schwerwiegender Störungen der Serversysteme, des Netzwerks, der Software oder der gespeicherten Daten berechtigt IA4NET zu einer Beschränkung der Leistungen.

c) Das Datentransfervolumen wird je nach Webserver-Paket vereinbart und ist der aktuellen Preisliste für Webserver zu entnehmen. Das vom Vertragspartner genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller Datentransfers (z.B. E-Mail, Download, Upload, Kommunikation, Internetseiten und ähnliche Transferleistungen die über Leitungen zustande kommen), die mit dem Vertragspartner in Verbindung stehen.

d) Überschreitungen des vereinbarten Datentransfervolumens werden entsprechend der aktuellen Preisliste monatlich berechnet und per Bankeinzug fällig. Der Vertragspartner erhält darüber eine gesonderte Rechnung. Der Vertragspartner kann den Verbrauch des Datentransfervolumens im Administrationsbereich des gemieteten Webserver-Systems selbständig überprüfen und beobachten.

6.3 Internetleistungen, ASP-Lösungen
a) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die auf seiner Website eingestellten Inhalte als seine eigenen Inhalte unter Angabe seines Impressums zu kennzeichnen. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht dann besteht, wenn auf der Website Teledienste oder Mediendienste angeboten werden (siehe Teledienstgesetz). Der Vertragspartner stellt IA4NET von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

b) Der Vertragspartner darf durch seine Website nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, keine pornographischen Inhalte, volksverhetzende Inhalte oder sonstige nicht gesetzeskonforme Inhalte einzustellen.

c) IA4NET ist nicht verpflichtet, die Website des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Sollte durch IA4NET oder durch Andere ein Rechtsverstoß durch unzulässige Inhalte festgestellt werden, ist IA4NET berechtigt, den Zugang zu sperren und die Website bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts vom Netz zu nehmen. IA4NET wird den Vertragspartner unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

6.4 Pflichten des Vertragspartner
a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von IA4NET erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim zu halten. IA4NET ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von IA4NET nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber IA4NET auf Entgelt und Schadensersatz.

b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. Für diese Aufgabe wurde eine spezielle Datensicherungsfunktion implementiert, welche die Daten in komprimierter Form auf den Computer des Vertragspartners überträgt. 

c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.

d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist IA4NET berechtigt die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.

e) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Serversysteme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. IA4NET ist berechtigt, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. IA4NET wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Problematik erläutern. IA4NET wird die gesperrten Inhaltseiten sofort wieder freischalten,  wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hat.

7 Entwicklung eines Internetauftritts

a) Gegenstand ist die Herstellung von Internetseiten, welche zu einem Internetauftritt (im Folgenden Website) zusammengestellt werden.

b) Die Herstellung einer Website verläuft üblicherweise in folgenden Phasen: Konzeption, Produktion, Abnahme, Pflege.

c) Definition der Phasen:

7.1 Konzeption: Erstellung einer Nutzenanalyse für die Zielgruppen und Betreiber. Festlegung der technischen Grundlagen, der Seitenstruktur, der Auflösung, der Farbbereiche, der Inhaltsrubriken und Inhaltsarten. Erstellung einer Strukturübersicht, einer Vorkalkulation und eventuell die Erstellung eines Projektablaufplans. Die Konzeption erfolgt in Rahmen einer gemeinsamen Sitzung von IA4NET und dem Vertragspartner. Die Leistungen werden nach Aufwand zum üblichen Stundensatz abgerechnet.

7.2 Produktion: Herstellung eines Prototyps auf Basis der Konzeptionsphase. Änderung des Prototyps bis der Vertragspartner mit dem Ergebnis (dh. dem vereinbarten Konzept entspricht) zufrieden ist. Freigabe des Prototyps durch den Vertragspartner.

7.2.1 Nach Freigabe des Prototyps können keine Änderungen an der Grundstruktur (Design und Funktion) mehr durchgeführt werden, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

7.2.2 Ferner gehören zur Produktion die Programmierung der Navigationsfunktionen und der Navigationselemente, Bearbeitung der Bilder, Grafiken, Animationen etc., welche zum Basis-Design der Website notwendig sind; Herstellen der Vorlagen für leere Inhaltsseiten; Programmierung der Unterstützung für Suchmaschinen; Programmierung der Funktionen für die gängigen Internetbrowser. Zusammenführung zu einer Website; Test der Website.

7.3 Abnahme: Übergabe der fertig gestellten Website an den Vertragspartner per Datenträger oder per Upload auf einen Webserver, oder die Übergabe der Website in Rohform (ohne Inhalte), wenn ein Content-Management-System (z.B. ecomas®) eingesetzt wird und der Auftraggeber selbst die Erstellung der Inhalte übernimmt.

7.4 Pflege: Sofern Vereinbart: Aktualisierung der Website mit neuen zusätzlichen Inhalten. Pflege der Inhalte, Anpassung an neue technische Gegebenheiten (Browser, andere Ausgabegeräte etc.), Anpassung von gesetzlichen Vorgaben, Erweiterung des Inhalts der Website.

d) Dieser Vertrag regelt ausschließlich die Phasen Konzeption, Produktion und Abnahme der Website.

7.5 Leistungsumfang
a) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Vertrag gehörenden Vorkalkulation, welche Bestandteil des Vertrages ist.

b) Die in der Vorkalkulation berechneten Preise wurden dem Vertragspartner mittels Angebot übergeben.

c) Die in der Vorkalkulation ermittelten Preise ergeben sich aufgrund der mengenmäßigen Schätzungen der zu verarbeitenden Inhalte und gemeinschaftlichen Planungen von IA4NET und dem Vertragspartner. Die Summen der Vorkalkulation setzen sich aus Berechnungen von Einzelleistungen zusammen. Mindert sich der Leistungsumfang während der Produktionsphase, verringert sich der Preis entsprechend der realisierten Elemente. Erhöht sich der Leistungsumfang während der Produktionsphase, erhöht sich der Preis entsprechend der zusätzlich realisierten Elemente.

d) IA4NET erstellt nach der Abnahme der Website eine Nachkalkulation zur Ermittlung der tatsächlichen Leistungen. Diese ist Grundlage für die Endabrechnung.

7.6 Leistungspreise
a) Die in der Vorkalkulation und in der Nachkalkulation ermittelten Preise basieren auf einem Einzelpreis- Kalkulationsschema. Dieses wird dem Vertragspartner im Rahmen der Vertragsverhandlungen übergeben. Es handelt sich um Festpreise für bestimmte Leistungsarten, die sowohl IA4NET als auch dem Vertragspartner eine faire und nachvollziehbare Abrechnung der Leistungen ermöglichen.

b) Leistungsarten die nicht im Einzelpreis-Kalkulationsschema enthalten sind, werden entweder als Pauschalsumme definiert oder nach Stunden abgerechnet. Dies gilt sowohl für geplante Leistungen (Vorkalkulation), als auch für später hinzu kommende Leistungen (Nachkalkulation mit der Endabrechnung).

7.7 Pflichten von IA4NET
a) IA4NET verpflichtet sich eine funktionsfähige Website auf Basis der in der Vorkalkulation gemachten Angaben und in der durch den freigegebenen Prototyp definierten Darstellungen und Funktionsweise herzustellen.

b) IA4NET verpflichtet sich die Website auf Lauffähigkeit auf den gängigen Browsern zu optimieren, so dass die Seiten uneingeschränkt betrachtet werden können.

c) IA4NET verpflichtet sich, dem Vertragspartner Einsicht in den Fortschritt der Entwicklung der Website zu geben. Dazu nennt der Vertragspartner eine Internet-Adresse (URL) unter welcher der Vertragspartner den jeweiligen Entwicklungsstand einsehen kann.

d) Welche Entwicklungsstufe IA4NET wann zur Verfügung stellt, entscheidet IA4NET selbst.

e) Wird ein Zeitplan vereinbart, verpflichtet sich IA4NET diesen einzuhalten und zu den im Zeitplan vereinbarten Terminen den Entwicklungsstand einsehbar zu machen.

f)  Gerät IA4NET mit der Entwicklung in Verzug, wird der Vertragspartner IA4NET schriftlich mahnen. Gerät IA4NET wiederholt in Verzug, ist der Vertragspartner nach der dritten schriftlichen Mahnung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten

g) Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so ist er nach der ersten erfolglosen schriftlichen Mahnung zum Rücktritt berechtigt.

7.8 Pflichten des Vertragspartners
a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die nötigen Materialien (Prospekte, Bilder, Texte, Zeichnungen, Grafiken, etc.), welche in die Website verarbeitet werden sollen, IA4NET zur Verfügung zu stellen.

b) Der Vertragspartner verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme zur schriftlichen Freigabe des Prototyps, wenn der Prototyp den gestellten Anforderungen genügt.

c) Ist der Vertragspartner mit der Freigabe des Prototyps im Verzug, erhält IA4NET das Recht, nach schriftlicher Mahnung die Endabrechnung auf Basis der Vorkalkulation zu erstellen und einzufordern.

d) Insoweit werden auch die nicht in der Vorkalkulation aufgeführten, nachträglich vereinbarten, aber bisher erbrachten Mehrleistungen in Rechnung gestellt.

e) Beinhaltet die Vorkalkulation das Formulieren von Inhaltstexten durch IA4NET, stellt der Vertragspartner geeignete Informationen (Stichwörter, Produktbeschreibungen, technische oder inhaltliche Merkmale etc.) als Grundlage für die Texterstellung zur Verfügung.

f) Wird ein Zeitplan für die Fertigstellung vereinbart, liefert der Vertragspartner die benötigten Materialien spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt, damit die Fertigstellung nicht verzögert wird.

g) Gerät der Vertragspartner mit der Lieferung der Materialien in Verzug, und ist ein Fertigstellungstermin vereinbart, wird der Termin für die Fertigstellung mindestens um die Verzugszeit des Vertragspartners verlängert.  

h) Ist der Vertragspartner trotz schriftlicher Mahnung mit der Lieferung der Materialien im Verzug, erhält IA4NET das Recht, die Endabrechnung auf Basis der Vorkalkulation und zusätzlich die in der Vorkalkulation nicht aufgeführten – aber vereinbarten – bisher erbrachten Mehrleistungen zu erstellen und einzufordern.

7.9 Entgelt 
a) Das Entgelt entspricht mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen der Vorkalkulation.

b) Das Entgelt kann sich nach der Erstellung der Endabrechnung verringern oder erhöhen. Je nachdem, ob weniger Leistungen erbracht wurden, oder ob zusätzliche Leistungen innerhalb der Produktionsphase erforderlich waren.

c) IA4NET wird den Vertragspartner darüber informieren, wenn abzusehen ist, dass sich das in der Vorkalkulation spezifizierte Entgelt um mehr als 25 % erhöht. Die Parteien werden sich dann verständigen, ob und in welchem Umfang von IA4NET weitere Leistungen noch erbringen soll.

7.10 Fälligkeit des Entgelts
a) Das in 7.5 vereinbarte Entgelt ist wie folgt fällig: 30% bei Auftragserteilung, 30% nach Freigabe des Prototyps durch den Vertragspartner, 40 % abzüglich eventuell nicht erbrachter Leistungen oder zuzüglich zusätzlich durchgeführter Leistungen aufgrund der Endabrechnung nach Abnahme.

7.11 Abnahme
a) Nach Beendigung der Entwicklung übergibt IA4NET dem Vertragspartner die Website entweder auf einem Datenträger oder durch die Übertragung auf einen Webserver inklusive der Endabrechnung.

b) Der Vertragspartner wird die Abnahmeprüfung vornehmen und dabei die Übereinstimmung mir den vereinbarten Leistungen überprüfen. Entspricht die Leistung des Auftragnehmers allen vereinbarten Anforderungen, erklärt der Vertragspartner die Abnahme.

c)  Erklärt der Vertragspartner 2 Wochen nach Übergabe der Website und Mitteilung der Betriebsbereitschaft durch IA4NET nicht die Abnahme und hat der Vertragspartner in der Zwischenzeit noch keine wesentlichen Mängel an IA4NET mitgeteilt, so gilt die Abnahme als vollzogen.

7.12 Haftungsgrenzen
a) IA4NET übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Veröffentlichung der Website bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.

b) IA4NET übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Vertragspartner und Dritten, die durch die vertragsgegenständliche Website in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Vertragspartner gegenüber Dritten verwenden möchte, in die vertragsgegenständliche Website einbezogen, so übernimmt IA4NET weder die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind, noch haftet IA4NET dafür, dass diese wirksam in den Vertrag zwischen dem Vertragspartner und dessen Kunden einbezogen werden.

c) IA4NET übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Daten, die der Kunde des Vertragspartners für etwaige Bestellungen z.B. in eigens zu diesem Zweck erstellten Eingabemasken oder Bestellsystemen (Online-Shop) eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Vertragspartner übermittelt werden. a), b) und c) gelten insbesondere dann, wenn auch die Entwicklung eines Online-Shops zum Gegenstand der vertragsgegenständlichen Website gehört. Bestellungen Dritter, die beim Vertragspartner über die vertragsgegenständliche Website eingehen, bearbeitet dieser ausschließlich auf seine eigene Verantwortung und sein eigenes Risiko.

8 Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von IA4NET, bis der Vertragspartner sämtliche aus der gesamten Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche erfüllt hat, die bis zum Abschluss des Vertrages über die Vorbehaltsware entstanden sind oder danach noch in Bezug auf die Vorbehaltsware entstehen. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so bleiben die gelieferten Waren im Eigentum von IA4NET, bis der Vertragspartner vollständig bezahlt hat.

b) IA4NET ist nach vorheriger Anmeldung während der normalen Geschäftszeit ungehindert Zugang zu den Vorbehaltswaren zu gewähren.

c) Die Vorbehaltsware darf im normalen Geschäftsverkehr weitergegeben, jedoch nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Für den Fall der Weitergabe tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine sämtlichen daraus resultierenden Ansprüche bis zur Höhe der gesicherten Ansprüche von IA4NET sicherheitshalber an IA4NET ab. IA4NET nimmt diese Abtretung an.

d) Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf im Einzelfall zur Geltendmachung der abgesicherten Ansprüche ermächtigt. Kommt der Vertragspartner mit der Erfüllung gesicherter Ansprüche von IA4NET in Verzug, hat er IA4NET auf erste Anforderung eine vollständige Aufstellung über den Verbleib der Vorbehaltsware und die abgetretenen Ansprüche vorzulegen, alle zur Geltendmachung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und seinem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

e) Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist auf das Eigentum von IA4NET hinzuweisen. Außerdem ist IA4NET unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Vertragspartners.

f) Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist IA4NET nach Mahnung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie wie ein Pfand zu verwerten. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch IA4NET gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

9 Gewährleistung
9.1 IA4NET haftet für Mängel wie folgt:
a) Weist ein von IA4NET geliefertes Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Fehler auf, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, wird es nach Wahl des Vertragspartners und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unentgeltlich ganz oder teilweise ausgetauscht oder instand gesetzt, wobei ersetzte Teile in das Eigentum von IA4NET übergehen.

b) Handelt es sich bei dem Vertrag um die Erstellung einer Website, so werden Mängel nach Wahl von IA4NET unentgeltlich ganz oder teilweise ausgetauscht oder instand gesetzt.

c) Weitere Ansprüche, insbesondere auch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, z.B. wegen Datenverlust oder entgangenen Gewinns, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung oder anderen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit IA4NET wegen Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften, wegen grober Fahrlässigkeit, wegen Vorsatz oder wenn es sich um einen Personenschaden handelt, haftet.

d) Der Vertragspartner muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf sichtbare Transportschäden untersuchen und IA4NET von etwaigen Schäden und Verlusten sofort schriftlich informieren. Im Übrigen müssen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt werden; Mangelhafte Produkte sind zur Besichtigung und Prüfung durch IA4NET in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung befinden, zu belassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus.

e) Ebenfalls ausgeschlossen ist jeder Gewähr­leistungs­anspruch, wenn von IA4NET gelieferte Produkte verändert werden oder deren Originalkennzeichen entfernt wird oder wenn Reparaturen und Servicearbeiten von anderen als vom Hersteller oder IA4NET benannten Firmen oder Personen durchgeführt werden.

f) Im Falle der Nachbesserung werden die entsprechenden Arbeiten von IA4NET oder einem Beauftragten während der üblichen Arbeitszeit am Firmensitz von IA4NET vorgenommen. Der Vertragspartner ist auf Anforderung von IA4NET verpflichtet, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Nachbesserung erforderlichen Teile an IA4NET zu versenden. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner.

g) Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen IA4NET, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach zwei Jahren ab Gefahrübergang. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen haftet IA4NET bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Bei drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen oder mangelhaften Ersatzlieferungen hat der Vertragspartner das Recht auf Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

h) Die Rechte des Vertragspartners wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kannte.

9.2 Bei der Lieferung oder Zurverfügungstellung von Software aller Art gelten zusätzlich folgende Gewährleistungsbedingungen:
a) Jede Gewährleistung durch IA4NET setzt voraus, dass der Vertragspartner eine detaillierte schriftliche Fehlerbeschreibung vorlegt, aus der insbesondere ersichtlich sein muss, nach welchen Befehlsfolgen die behaupteten Programmfehler auftreten.

b) Soweit IA4NET Software Dritter vertreibt, sei es einzeln oder in Verbindung mit Hardware, sei es ausdrücklich im Namen Dritter oder im eigenen Namen, kann IA4NET Gewähr zunächst dadurch leisten, dass dem Vertragspartner sämtliche Gewährleistungsansprüche von IA4NET gegen den Dritten abgetreten und alle zur Durchsetzung dieser Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.

c) Der Gewährleistungspflicht unterliegt stets nur die neueste dem Vertragspartner gelieferte Softwareversion. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine neue ihm von IA4NET angebotene Programmversion zu übernehmen, soweit ihm die Abnahme nicht aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unzumutbar ist.

d) Soweit Software erkennbar von Dritten stammt, haftet IA4NET selbst weder für die Lauffähigkeit auf der gelieferten Hardware noch für die Kompatibilität mit sonst gelieferter Software. Dies gilt auch dann, wenn IA4NET Dokumentationen oder Produktbeschreibungen Dritter weitergibt, die eine Lauffähigkeit oder Kompatibilität ausweisen. In diesem Sonderfall ist der Vertragspartner auf die Geltendmachung der abzutretenden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten beschränkt. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.

10 Haftung, Erstellung von Sicherungskopien
a) Für Schäden, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen von IA4NET entstehen, haftet IA4NET nur, wenn IA4NET oder seinen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Lasten fallen, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt oder bei einem Personenschaden.

b) Für sämtliche Daten (Programmdaten, Bewegungsdaten, Inhaltsdaten etc.) auf den Computersystemen des Vertragspartners, auch auf von IA4NET im Rahmen von ASP-Leistungen zur Verfügung gestellten Systemen, die der Vertragspartner nutzt oder selbständig erstellt hat, muss der Vertragspartner selbst für eine ausreichende Datensicherung sorgen. IA4NET empfiehlt täglich eine Datensicherung durchzuführen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren.

c)  Bei technischen Arbeiten beim Vertragspartner oder bei technischen Arbeiten in der Werkstatt von IA4NET ist vor Beauftragung bzw. vor Beginn dieser Arbeiten vom Vertragspartner eine Datensicherung zu erstellen.

d)  Sollte eine ordnungsgemäße Datensicherung aus technischen Gründen nicht mehr möglich sein und eine technische Arbeit dennoch beauftragt werden, so stellt der Vertragspartner IA4NET von der Verantwortung für die Daten bzw. für einen Datenverlust frei.

e)  Für Datenverluste haftet IA4NET in keinem Fall.

11 Datenschutz
a) Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden die Daten des Vertragspartners, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit erforderlich, verarbeitet und übermittelt und auf Wunsch wieder gelöscht. ( §28 Abs. 1 BDSG).

b) IA4NET weist nachdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem heutigen Stand der Technik, nicht umfassend garantiert werden kann. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass IA4NET die auf dem Webserver gespeicherten Daten des Vertragspartners jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu überwachen. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner in vollem Umfang selbst Sorge.

c) Die Daten werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Der Datensammlung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

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12 Gerichtsstand, Rechtswahl, Teilunwirksamkeit
a) Ausschließlicher Gerichtsstand der für alle sich aus diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Brandenburg. Auch bei Geschäften mit Auslandsbezug findet Deutsches Recht Anwendung.

b) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach gesetzlichen Vorschriften.